Hausarztmodell / Hausarztverträge
Im Rahmen der Gesundheitsreform sind mehrere Krankenkassentarifmodelle entstanden. Ein wichtiger Aspekt in der Gesundheitspolitik war dabei die Verbesserung der hausarztzentrierten Versorgung. So entstand ein Hausarztmodell beziehungsweise ein Hausarzttarif, den die Krankenkasse ihren Versicherten anbieten können.
Kassenpatienten, die sich dafür entscheiden am Hausarztmodell teilzunehmen, verpflichten sich gegenüber ihrer Krankenkasse im Krankheitsfall immer als erstes den Hausarzt aufzusuchen. Davon ausgenommen sind Zahnärzte, Augenärzte, Frauenärzte sowie Notfälle. Für die hausarztzentrierte Versorgung schließen die Krankenkassen mit den Hausärzten einen Hausarztvertrag ab. Viele Krankenkassen bieten Hausarztmodelle an, die dem Patienten eine Reihe von Vorteilen bieten können.
So einfach geht’s:
- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse über die Teilnahme am Hausarztvertrag beraten.
- Füllen Sie bei Ihrem Hausarzt Ihre Teilnahmeerklärung aus. Ihre Teilnahme ist freiwillig und kostet Sie nichts.
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Wir bieten für alle Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen, ab dem 18. Lebensjahr kostenfrei eine umfangreiche jährliche Vorsorge an mit Blutuntersuchung, EKG und Ultraschall. Die Kosten werden komplett vom Hausarztmodell getragen und fallen nicht für den Patienten an.
- Ihr Hausarzt steuert für Sie als erster und zentraler Ansprechpartner Ihre medizinische Versorgung. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen (wie zum Beispiel mehrfaches Röntgen) vermieden werden. Das dient Ihrer Gesundheit und steigert die Qualität der Therapie.
- Die Wahl des Facharztes ist für Sie nach wie vor frei. Ihr Hausarzt stellt Ihnen die nötige Überweisung gern aus. Frauenärzte und Augenärzte sowie genehmigte Psychotherapien können Sie weiterhin ohne Überweisung aufsuchen.
- Die enge Kooperation zwischen Haus- und Facharzt stimmt die Bausteine Ihrer Behandlung optimal aufeinander ab – auch im Hinblick auf ggf. notwendige Medikationen. (Vermeidung von gefährlichen Wechselwirkungen)
- Die Gefahren sich überschneidender und deshalb oft auch gefährlicher Medikamenteneinnahme werden ebenso reduziert wie überflüssige Krankenhausaufenthalte.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne
Unser Allgemein-Internistisches Spektrum:
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- Lungenfunktionsprüfung (LUFU)
- Ultraschall der Bauchorgane (Abdomenultraschall) und Ultraschall der Schilddrüse (Schilddrüsensono)
Unser Speziell- Internistisches Spektrum
- Ultraschall des Herzens (orientierende 2D-Echokardiographie)
- Ultraschall der Halsschlagadern (Carotis-DUPLEX)
- Ultraschall der Beinvenen (Ausschluss Beinvenenthrombosen)
Aber bitte beachten Sie:
Eine generelle Untersuchung der Beinvenen auf „Krampfadern“ können wir nicht durchführen.
Die Ultraschall Untersuchung des Herzens und der Halsschlagadern sind bei uns Allgemeinmedizinern leider keine Kassenleistung, sondern können nur privat abgerechnet werden.
Unser allgemeinmedizinisches Spektrum
- kleinere chirurgische Eingriffe (Entfernung von Hautanhangsgebilden, Warzen und ähnlichem)
- Versorgung von Wunden
- Chroniker-Programme (DMP)
- Alle Impfungen
- J1-Untersuchungen
- Jugend-Arbeitschutzuntersuchungen